Liebe Patienten,
nachfolgend erhalten Sie auszugsweise Informationen zum Umgang mit Covid 19 in unserer Praxis. Diese sind alle der im September 2020 erschienen S1-Leitlinie Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern (AWMF-Registernummer: 083-046) gültig bis März 2021 entnommen.
Die weltweite Ausbreitung von SARS-CoV-2 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt.
Generell sollte bei Erkältungs- oder grippeartigen Symptomen differentialdiagnostisch an eine Infektion mit COVID-19 gedacht werden. Eine klinische Unterscheidung der Erkrankungen ist schwierig, weshalb Patienten mit Symptomen als potenziell infiziert eingestuft werden sollten.
Für alle folgenden Empfehlungen gilt, dass eine individuelle Risikobewertung der jeweiligen Lage durch den Arzt / Zahnarzt erfolgen soll und die Empfehlungen in Abhängigkeit der regionalen epidemiologischen Situation angewendet und umgesetzt werden sollten.
Die weltweite Ausbreitung von SARS-CoV-2 stellt Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal, sowie Ärzte, die mit potentiell infektiösen Aerosolen arbeiten, vor große Herausforderungen. Oberste Priorität sollte auf dem Schutz der zahnmedizinischen Fachkräfte und Patienten vor einer Infektion mit Tuberkulose und SARS-CoV-2 bei gleichzeitiger Gewährleistung der zahnmedizinischen Grundversorgung der Bevölkerung liegen.
Folgende Empfehlung bitten wir insbesondere zu beachten:
Kursdauer:
Freitag 26.03.2021, 14:00 – 19:00 Uhr
Samstag 27.03.2021, 09:00 – 16:00 Uhr
jeweils mit Abschlusstestat
18 Fortbildungspunkte nach den RiLi der BZÄK
Maximale Teilnehmerzahl: 10
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